Was genau ist ein Arbeitgeber und wann ist jemand Arbeitgeber?

Was genau ist ein Arbeitgeber

Was genau ist ein Arbeitgeber und wann ist jemand Arbeitgeber?

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber dem Gesetz, aber auch gegenüber ihren Mitarbeitenden und wie sehen die Rechte von Arbeitgebern aus? Auf diese vorwiegend rechtlichen Fragen gibt dieser Beitrag unkomplizierte und leicht verständliche Antworten.

Was genau ist ein Arbeitgeber: Die verschiedenen Formen von Arbeitgebern

Einfach definiert ist jede Persona Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer beschäftigt und die erbrachte Leistung entlohnt. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen regelmässig oder unregelmässig erbringt.

Aus gesetzlicher Sicht gibt es verschiedene Formen von Arbeitgebern.

  • natürliche Personen wie ein Einzelunternehmer oder eine Privatperson
  • juristische Personen des Privatrechts wie GmbH, AG usw.
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Anstalten oder Stiftungen
  • Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften wie OHG, KG oder GbR

Was genau ist ein Arbeitgeber und wann ist jemand Arbeitgeber: Wichtige Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitgeber sind verpflichtet, das schweizerische Arbeitsrecht in allen Belangen zu befolgen. Dies bedeutet in erster Linie die Zahlung von Arbeitsentgelt.

Unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer Vollzeit, Teilzeit, auf Abruf oder nur gelegentlich für Sie arbeitet: Ein Arbeitsvertrag in Form eines unbefristeten oder befristeten Voll- oder Teilzeitvertrags ist gesetzlich verpflichtend.

Zusätzlich sind Sie als Arbeitgeber zur Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter verpflichtet. Diese Fürsorgepflicht umfasst die Verantwortung für das psychische und physische Wohlergehen des Arbeitnehmers im Rahmen der beauftragten Arbeiten.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den mit der Lohnzahlung verbundenen Abgabepflichten der Arbeitgeberanteile und der vom Arbeitnehmer einbehaltenen Anteile an die Sozialversicherungen sowie an das Finanzamt, für die AHV/IV/EO/ALV sowie Beiträge an die Familienausgleichskasse.

Was genau ist ein Arbeitgeber: Weisungsrecht – was ist erlaubt und was nicht?

Ein wichtiges Recht ist das Weisungsrecht von Arbeitgebern. Dies ist jedoch nicht unbeschränkt und bezieht sich mit Ausnahmen ausschliesslich auf das unternehmerische Umfeld und die damit verbundenen Tätigkeiten. Eine Ausnahme bilden Verhaltensweisungen für Mitarbeiter aus dem höheren Management oder aus anderen Bereichen, die aufgrund ihrer Person oder Ausstattung (Firmenwagen mit Aufschrift) im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen.

Beim Weisungsrecht wird zwischen Zielanweisungen, Fachanweisungen und Verhaltensanweisungen unterschieden.

  • Zielanweisungen: Wann ist welche Tätigkeit wo zu verrichten?
  • Fachanweisungen: Prozess zur Erledigung einer Tätigkeit oder Bedienung einer Maschine
  • Verhaltensanweisung: Verhalten der Arbeitnehmer im Rahmen der für das Unternehmen ausgeführten Tätigkeit. Darunter fällt das allgemeine Verhalten, Einhaltung der Arbeitszeit, Tragen von Arbeitskleidung oder Massnahmen zur Unfallverhütung.
  • Weisungen im Rahmen der Tätigkeit für das Unternehmen müssen von den Arbeitnehmern befolgt werden.

Erfüllen Weisungen die nachfolgenden Kriterien, muss sie der Arbeitgeber nicht befolgen.

  • nicht zumutbar
  • schikanös
  • rechtswidrig
  • persönlichkeitsverletzend
  • Verstoss gegen vertragliche Vereinbarung

Was genau ist ein Arbeitgeber und wann ist jemand Arbeitgeber? Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht. Diese betrifft den Gesundheitsschutz und die Wahrung der Sittlichkeit. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Schweizer Obligationenrecht unter § 328. Laut diesem Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen gesicherten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, alle auferlegten Arbeitsbestimmungen umzusetzen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz und innerhalb des Unternehmens vor sexueller Belästigung sowie Mobbing zu schützen. Auch vor anderen psychischen Belastungen, Stress und Überlastung müssen Arbeitnehmer geschützt werden.

Um dieser Fürsorgepflicht nachzukommen, müssen Arbeitgeber entsprechend vorgegebene Massnahmen befolgen, sie aktiv ergreifen oder, wenn erforderlich, geeignete Massnahmen entwickeln.